Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mir Rachel Kühne aufgeführt. Mit der Auftragsbestätigung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mir Rachel Kühne aufgeführt. Mit der Auftragsbestätigung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Erstellungen von Inhalten, Schrift- und Bildlizenzen sowie Produktionskosten sind, sofern nicht anderweitig erwähnt, im Angebot nicht inbegriffen. Autorkorrekturen und unvorgesehene grafische Anpassungen werden mit dem in der Offerte aufgeführten Stundensatz nach effektiv geleisteten Stunden verrechnet. Sollten notwendige und unvorhergesehene Mehraufwände entstehen, werden sie frühzeitig durch mich bekannt gegeben und gesondert auf der Rechnung aufgeführt.
Bei einer Annullierung oder Reduktion eines erteilten Auftrages erfolgt die Abrechnung entsprechend der bisher geleisteten Arbeiten. Bereits erfolgte Zahlungen an Dritte und allfällige Folgekosten aufgrund der Annullierung oder Reduktion sind durch den Auftraggebenden zu tragen. Das Nutzungsrecht bleibt bei mir.
Ich rechne die Leistungen auf der Grundlage der Richtofferte ab. Bei grossem Zeitaufwand können angemessene Akontorechnungen gestellt werden.
Ich bin berechtigt, geleistete Arbeiten und Belegexemplare als Leistungsnachweise zu verwenden und zu veröffentlichen.
Ich gehe bei der Bearbeitung oder Anpassung von Werken Dritter (Fotos, Texte, Schriften etc.) ohne ausdrücklichen Hinweis davon aus, dass keine Rechte von Dritten verletzt werden und eine entsprechende Berechtigung vorliegt. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, lehne ich jede Haftung ab.
Die Urheberrechte für alle Werke (Entwürfe, Konzepte, Skizzen, etc.) gehören mir. Diese Rechte ergeben sich aus den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9.10.1992. Der Auftraggebende ist ohne das Einverständnis von mir nicht berechtigt, die Werke zu verwenden oder zu verändern.
Die Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Auftraggebenden über. Die Nutzung der geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon darf nur im vereinbarten Rahmen erfolgen. Eine anderweitige Nutzung ist mit mir abzusprechen und demzufolge zu entschädigen.
Werden urheberrechtlich geschützte Werke von mir widerrechtlich genutzt, kommt eine Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10’000.– zum Tragen. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Ich verpflichte mich zu einer Aufbewahrungspflicht von einem Jahr ab Fertigstellung für alle Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen etc. Erfolgt keine schriftliche Weisung des Auftraggebenden, ist eine Aufbewahrung nach diesem Zeitraum nicht erforderlich. Anderweitige Bedingungen bezüglich Aufbewahrungspflicht sind separat zu vereinbaren.
Das Auftragsverhältnis zwischen mir und dem Auftraggebenden unterliegt schweizerischem Recht. Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394ff. über den einfachen Auftrag, sofern es in den Allgemeinen Bedingungen nicht abweichend geregelt wird.
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